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Das schwebende Eigenthum (1871)
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Das scliwelbende Eigenthnm.

Es ist ein Verdienst Fitting's, in seiner scharf¬
sinnigen Schrift über den Begriff der Rückziehung (1856)
auf Fälle des schwebenden Eigenthums , die im Römi¬
schen Recht vorkommen, und auf die eigenthümliche
Rückwirkung eines späteren Ereignisses, die bei densel¬
ben eintritt, zuerst recht aufmerksam gemacht zu haben.
Bei diesen Fällen liegt aber die Frage nahe, ob die Rö¬
mischen Juristen in der Annahme eiues solchen schwe¬
benden Eigenthums nicht zu weit gingen, ob in den be¬
treffenden Verhältnissen eine solche Annahme, welche
auf grosse Inconvenienzen führen musste, wirklich ge¬
boten war, ob nicht vielmehr ein anderer, natürlicherer
Weg in der Auffassung und Bestimmung des betreffen¬
den Rechtsverhältnisses hätte eingeschlagen werden kön¬
nen und sollen. Jedenfalls aber könnte bei uns von der
Annahme eines schwebenden Eigenthums nur in Fällen
die Rede sein, in welchen sie in den Römischen Quellen
ganz unzweifelhaft ausgesprochen ist. In letzterer Hinsicht

aber gehen Manche zu weit. Namentlich geschieht es

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