VORWORT
MiTTder nachstehenden Arbeit soll der Versuch unternommen werden,
die historische Entwicklung der öffentlichen Personalausgaben in
Altbayern darzustellen.
Die Untersuchung beschränkt sich in geographischer Hinsicht im
wesentlichen auf den Raum von Ober- und Niederbayern. Dieses baye «
rische Kernland bildete über die Jahrhunderte hinweg eine Ver¬
waltungseinheit. Es unterlag auch keiner territorialen Veränderur .]
ein Umstand, der im Interesse einer Kontinuität der Ermittlungen
bedeutsam war.
Die Darstellung erstreckt sich zeitlich über die Jahre von 1180
bis 1850. Diese beiden Jahre stellen wichtige Zäsuren in der Ge¬
schichte des bayerischen Beamtentums dar, einerseits, weil erst
seit der Herrschaft der Wittelsbacher von einem Beamtentum im
eigentlichen Sinn gesprochen werden kann, andererseits, weil -
als Folge des Gesetzes über die Aufhebung, Fixierung und Ablösung,
der Grundlasten (1848) - mit dem Übergang zur reinen Geldbe¬
soldung die mittelalterlichen Formen der Beamtenbesoldung ver¬
schwanden.
Überprüft wurden die Besoldungen der Beamten, die in den landes¬
fürstlichen Ämtern tätig waren. Die Bezüge der privaten Beamten
in den städtischen und kirchlichen Ämtern, in den Hofmarks- und
Klostergerichten wurden in die Ausarbeitung nicht aufgenommen.
Als Quellen dienten vornehmlich handschriftliche Aufzeichnungen,
nachdem andere einschlägige Literatur in ausreichendem Umfang feh
Die bei der Arbeit verwandten Unterlagen wurden den Beständen de.
Staatsverwaltung, der Generalregistratur, den Hof zahlamtsrechnunge:
und Rentmeisterliteralien im Hauptstaatsarchiv und im Staatsarchiv
für Oberbayern, beide in München, entnommen.
Sehr herzlich danke ich den Herren des Hauptstaatsarchivs und de-
Staatsarchivs für Oberbayern, die in überaus liebenswürdiger Wei ;t
mir Aufschlüsse erteilt haben und mir ihre Unterstützung gewä
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München-Innsbruck, März 1966
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